Die Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Sachbearbeitung Fachabteilung „Sicherheit und Ordnung“ (m/w/d)
Aufgabengebiete sind u. a.:
- Sachbearbeitung für öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen und Sondernutzungen sowie Veranstaltungen und Gestattungen
- Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Bearbeitung von Anzeigen und Durchführung von Bußgeldverfahren (Verwarnung, Anhörung, Kostenbescheid, Bußgeldbescheid)
- Vollzug der städtischen Satzungen und Verordnungen
- Vollzug des Gewerbe- und Marktrechts
- Mitwirkung bei Wahlen
Geforderte Qualifikationen und Kenntnisse:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung
- Gute Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht, Ordnungs- und Gewerberecht und der Straßenverkehrsordnung
- Bestenfalls Vorerfahrung im Bereich der kommunalen Verwaltung
- Sicherer Umgang mit dem PC und den MSOffice Programmen, Version 2010 (Word, Excel, Outlook, PowerPoint)
- Führerschein Klasse B
Weiterhin sollten Sie mitbringen:
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Konfliktverhalten im Umgang mit Bürger:innen
- Zuverlässiges und selbständiges Arbeiten
- Interkulturelle Kompetenz
- Begrüßt und gefördert wird ehrenamtliches Engagement
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen, grundsätzlich ist die Stelle teilbar. Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (VKA) ab EG 7 TVöD je nach Qualifikation.
Zudem bietet Ihnen die Barbarossastadt Gelnhausen neben einem interessanten, abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz mit verlässlichen Arbeitsbedingungen noch:
- Ein modernes Arbeitszeitmodell sowie Gleitzeit, da wir uns als familienfreundliche Arbeitgeberin verstehen, die ihren Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern möchte;
- Ein Premium Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet;
- Jobrad-Leasing;
- Krisensicherheit des Arbeitsplatzes;
- Sie erhalten eine betriebliche Altersversorgung (ZVK);
- Möglichkeit der Entgeltumwandlung;
- Überstunden werden in Freizeit abgegolten;
- Der Urlaubsanspruch beträgt grundsätzlich 30 Tage im Kalenderjahr;
- Sie erhalten eine Jahressonderzahlung sowie ein zusätzliches Leistungsentgelt nach den tariflichen Regelungen;
- Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen zum Erhalt der Gesundheit;
In der Barbarossastadt Gelnhausen ist ehrenamtliches Engagement gerne gesehen und wird gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber nach dem Schwerbehindertengesetz entsprechend berücksichtigt. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S.1 Datenschutz-Grundverordnung). Ihre personenbezogenen Daten werden beginnend mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und sodann gelöscht. Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.gelnhausen.de/datenschutz.
Wenn Sie mit der vorübergehenden Speicherung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens einverstanden sind, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen. Bewerbungen können per E-Mail (ausschließlich im PDF-Format) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an folgende Anschrift gesendet werden: Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Fachabteilung Personal, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Metzler unter der Telefonnummer 06051/830-150 gerne zur Verfügung. Bei Rückfragen bezüglich des Verfahrens wenden Sie sich bitte an Frau Heinze-Friedrich, Tel. 06051/830 120. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Besetzungsverfahrens wird garantiert.
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